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Untersuchungspflicht auf Legionellen

bei Großanlagen in der Trinkwasserinstallation

Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Inhaberinnen und Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit einer Großanlage zur Erwärmung von Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen (Vermietung) oder einer öffentlichen Tätigkeit zu einer Untersuchung der Wasserqualität.

Definiert wird eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung wie folgt:

  • Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Trinkwasserverordnung sind Anlagen mit:
    • Warmwasserspeichern oder zentralen Durchlauf-Wassererwärmern mit jeweils mehr als 400 ltr. Inhalt
    • Rohrleitungsanlagen mit einem Inhalt von mehr als 3 ltr. Zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der am weitesten entfernten Entnahmestelle, der Wasserinhalt von Warmwasser-Zirkulationsleitungen wird dabei nicht berücksichtigt.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Trinkwassererwärmungsanlagen in Ein- und Zweifamillienhäusern. Diese Anlagen zählen nicht zu den Großanlagen.

Trinkwasserhygiene:

Trinkwasserenthärtung:

Legionellen im Warmwasser der Trinkwasser-Installation

Legionellen sind Bakterien, die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorhanden sind. Von dort aus gelangen sie in die Trinkwasser-Installation. Beste Lebensbedingungen finden sie in Temperaturbereichen zwischen 25 bis 45 °C.

Auch stagnierendes Wasser, z.B. aufgrund selten genutzter Trinkwasserleitungen, begünstigt die Vermehrung von Legionellen.

Erst ab Temperaturen von 55 °C kommt es langsam zum Absterben der Legionellen im Wasser, während Temperaturen über 60 °C üblicherweise nicht überlebt werden. Als Aerosol eingeatmet – zum Beispiel beim Duschen - können die Legionellen zu einer schweren Lungenentzündung führen.

Untersuchungspflicht auf Legionellen

Trinkwasser-Installationen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen und Trinkwasser (z.B. zum Duschen) im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Nutzung abgeben, unterliegen einer Untersuchungspflicht.

Die Untersuchung muss im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit einmal jährlich erfolgen. Bei Anlagen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit muss die Untersuchung mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden.

Die Untersuchungen sollen neben Temperaturmessungen auch Proben an folgenden Stellen umfassen:

  • Ausgang des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung)
  • Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung)
  • aus jedem Steigstrang (z.B. möglichst am Ende des Steigstranges)

Die Voraussetzung hierfür bilden dafür geeignete Probenahmestellen, die nun auch in der Trinkwasserverordnung gefordert werden. Sollte die bestehende Trinkwasser-Installation über eine größere Anzahl von Steigleitungen verfügen, ist auch eine Reduzierung auf repräsentative Bereiche (z.B. Stränge mit Duschen) zulässig.

Technischer Maßnahmenwert für Legionellen
Für Legionellen besteht ein technischer Maßnahmenwert, der bei 100 KBE (koloniebildende Einheiten ) pro 100 ml Trinkwasser liegt. Der technische Maßnahmenwert wird definiert als ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden.

Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 Legionellen pro 100 ml überschritten, so ist der Betreiber (Inhaber) der Trinkwasseranlage verpflichtet, unverzüglich

Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen; diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen,
eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen und
die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind.
Natürlich steht das jeweils zuständige Gesundheitsamt auch jederzeit beratend zur Verfügung. Die ergriffenen Maßnahmen sind dem Gesundheitsamt unverzüglich durch den Betreiber (Inhaber) der Trinkwasseranlage mitzuteilen.

Die Maßnahmen sind zu dokumentieren und mindestens zehn Jahre lang verfügbar zu halten.

Über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse und sich möglicherweise daraus ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers müssen die betroffenen Verbraucher unverzüglich durch den Betreiber (Inhaber) der Wasserversorgungsanlage informiert werden.

Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor Legionellen
Zur Vermeidung eines Legionellen-Wachstums muss das Warmwasser den Trinkwasserwärmer mit einer Temperatur von mindestens 60 °C verlassen. Das Warmwasser aus dem Zirkulationsrücklauf muss mindestens 55 °C betragen, damit es nicht zu einer Vermehrung von Legionellen im Leitungssystem kommen kann. Wir empfehlen daher die Warmwasserleitungen (Austritt Trinkwasserwärmer) sowie die Zirkulationsleitung (Eintritt in den Trinkwassererwärmer) mit Thermometern auszustatten.

Ungenutzte Leitungen (sogenannte Totleitungen) innerhalb der Trinkwasser-Installation müssen entfernt und selten genutzte Leitungen regelmäßig gespült werden, da sie einen sicheren Rückzugsort für Legionellen bilden.

Wenn eine Trinkwasserinstallation nach den Regeln der Technik gebaut und betrieben wird, sind hygienische Probleme nicht zu erwarten.

Haben Sie Fragen zu ihrer Trinkwasseranlage? Sprechen sie uns an, wir beraten sie gerne!

Essmann Heizungs- und Sanitärtechnik GmbH & Co. KG
Rintelner Str. 146
31683 Obernkirchen
Telefon: 05724 - 7207
Mail: info@essmann-haustechnik.de


Unser Motto:

"Technik und Komfort aus Meisterhand"


Was sind Legionellen?
Legionellen sind eine Gattung stäbchenförmiger Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Sie sind im Wasser lebende, gramnegative Bakterien und bilden keine Sporen. Sie bewegen sich durch eine oder mehrere polare oder subpolare Geißeln fort. Zurzeit kennt man mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila (Anteil von etwa 70 % bis 90 %, je nach Region), sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit.

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